Wer soll für mich entscheiden?
Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Notfallordner
Vortrag und Gespräch mit Heinrich Bahns, NEW GENERATION
Wer soll für mich im Krankheitsfall entscheiden, wenn ich dazu selber nicht mehr in der Lage bin? Viele glauben, dass in einem solchen Fall der Ehepartner oder die Kinder die notwendig gewordenen Entscheidungen treffen könnten. Doch nach deutschem Recht darf solche rechtsverbindlichen Entscheidungen nur derjenige treffen, der dazu von der betroffenen Person ausdrücklich bevollmächtigt oder vom zuständigen Betreuungsgericht als amtlicher Betreuer bestellt wurde.
Ergänzt werden sollte dies durch eine Patientenverfügung. Diese legt fest, welchen medizinischen Maßnahmen man im Krankheitsfalle zustimmt und welche man ablehnt. Hilfreich ist darüber hinaus auch ein Dokumentenordner für den Notfall, in dem die wichtigsten Unterlagen abgelegt sind.
Was bei Betreuung, Patientenvollmacht und Notfallordner im Einzelnen zu beachten ist, erörtert der Referent in seiner Vortrags- und Gesprächsrunde.
Additional Details
Veranstaltungsraum - Musikzimmer
Anmeldung ab - 02.10.2024
Hinweis - Nur für Mitglieder!
Treff -
Kosten - Teilnahme kostenfrei
Initiator*in - Mitglied Heinrich Bahns
Teilnehmer -
Anfahrt - U2-Hagenbecks Tierpark
Referent*in -
Nur telefonische Anmeldung ab - 02.10.
Unter der Telefonnummer - 040 / 27 81 67 67 (Mo-Do, 10-13 Uhr)